Die Pfarrgemeinden der Seelsorgeeinheit
Die Seelsorgeeinheit besteht seit 2002 aus sieben Pfarrgemeinden mit teilweise mehreren Filialgemeinden. die auch eigene Kapellen besitzen. In der Pfarrgemeinde Habsthal befindet sich weiterhin das Kloster Habsthal, heute ein Frauenkloster der Benediktinerinnen von Hermetschwil Kanton Aargau, seit 1986 eigenständiges Konventualpriorat.
Die Pfarrgemeinden sind (Gemeindemitglieder in Klammern):
Ostrach Pfarrkirche St. Pankratius (2738)
Die Pfarrgemeinde ist Träger der Kindergärten St. Pankratius und St. Monika, ausserdem eine von 19 Trägerpfarreien der Sozialstation St. Elisabeth.
Kurioses:
Der Filialort Unterweiler gehört zu den Pfarrgemeinden Ostrach, Hoßkirch und Königseggwald und mit deren Zugehörigkeit auch in die zwei Diözesen Freiburg und Rottenburg-Stuttgart.
Die Filialorte Jettkofen und Laubbach gehören ebenfalls zur Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Burgweiler Pfarrkirche St. Blasius (716)
Die Pfarrgemeinde ist Träger des Kindergartens St. Blasius und Trägergemeinde der Sozialstation St. Elisabeth.
Einhart Pfarrkirche St. Nikolaus (306)
Habsthal Kloster- und Pfarrkirche St. Stephan (324)
Die Pfarrgemeinde wurde 1825 errichtet.
Filialkapellen im Stadtteil Mengen-Rosna St. Michael aus dem 12. Jhd. und Bruder-Klaus-Kapelle (erbaut 2001 in Privatbesitz).
Levertsweiler Pfarrkirche St. Luzia (223)
Levertsweiler wird schon sehr früh als Pfarrdorf erwähnt. Erste Kunde erhalten wir im Jahre 1228. Ein zuverlässiger Bericht über die Zugehörigkeit dieser Kirche zum Dekanat Diengen (Hohentengen später Mengen) ist uns aus dem Jahre 1275 überliefert.
Das Dekanat unterstand dem Bischof von Konstanz. Zum Dekanat gehörten auch Einhart, Habsthal, Magenbuch und Ostrach. Nach der Auflösung des Bistums Konstanz wurde die Pfarrei Levertsweiler 1811 dem Dekanat Sigmaringen und der für Hohenzollern zuständigen Erzdiözese Freiburg zugeteilt.
Das Patronat (Schirmherrschaft)
Das Kirchenpatronat hat sich aus dem Eigentum des Grundherren an der auf seinem Boden stehenden Kirche herausgebildet.
Begründet wurde das Patronat durch Hergabe des Baugrundes für die Kirche, durch ihre Errichtung oder durch Geldleistungen für den Kirchenbau. Der Patronatsherr hatte Rechte und Pflichten gegenüber der Pfarrei. Dieser hatte u.a. das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Pfarrstellen und bestimmte Ehrenrechte. Er hatte für die Instandhaltung der Kirchengebäude zu sorgen, die Pflicht der sogenannten Baulast.
Das Patronat über die Kirche in Levertsweiler übten im 13. Jahrhundert die Herren von Leiterberg aus. Sie hatten es als Lehen von den Grafen von Sigmaringen erhalten. Ortolf von Leiterberg übertrug es mit seinen anderen Besitzungen 1277 dem Kloster Salem, erhielt es aber gegen Zins bis zu seinem Tode 1290 zurück. Salem ließ sich dann die Pfarrei inkorporieren. Es zog nun die gesamten Einkünfte der Pfarrei an sich.
1803 gingen die Rechte und Pflichten des Patronatsherren an die Fürsten von Thurn und Taxis über. Ihr Vorschlagsrecht für den Pfarrer übten sie im Einvernehmen mit den Landesfürsten von Hohenzollern-Sigmaringen und dem Erzbischof von Freiburg aus.
Das Haus Thurn und Taxis löste die Baulast und andere Verpflichtungen 1866 ab
Entnommen aus:
„Heimatgeschichtliche Beilagen Nr. 4 vom Dezember 1988
Walter Kempe und P. Agreiter
Magenbuch Pfarrkirche St. Pankratius (196)
2004 wurde der Kirch- und Dorfplatz als Dorfmittelpunkt neu gestaltet.
Tafertsweiler Pfarrkirche St. Urban (196)
Die Innenrenovation der Pfarrkirche St. Urban ist dringend notwendig.




